STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe

Hier teile ich mit Ihnen die jüngste Bekanntmachung der Kassenärztliche Vereinigung vom 21.9. zum Thema Coronaimpfung:
„STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe
Darauf haben alle gewartet – nun ist sie da: die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5. Der Beschlussentwurf der STIKO ging gestern in das Stellungnahmeverfahren. Sowohl der BA.1-Impfstoff als auch der erst kürzlich zugelassene BA.4/BA.5-Impfstoff lösen laut STIKO im Vergleich zu den bisherigen mono-valenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varian-ten aus und erzielen ebenfalls gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort.
Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstof-fe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).

Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundim-munisierung oder durchgemachter Infektion:
Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer): alle Personen ab 12 Jahren
Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren

Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
Personen ab 60 Jahren
Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunder-
krankung, inbesondere Immundefizienz
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem
Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STI-KO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vier-ten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berück-sichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen

Kinder und bislang Nicht-Infizierte

Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese
Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durch-gemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitie-ren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung.“
Quelle: KVNO Praxisinformation vom 21.9.2022

Am 20.9.2022 leider keine Sprechstunde möglich

Sehr geehrte PatienInnen,
leider fallen am Dienstag, den 20.9.2022 krankheitsbedingt so viele Arzthelferinnen aus, dass keine Sprechstunde möglich ist. Eine Kraft wird die geplanten Blutabnahmen durchführen, es sind aber keine sonstigen Leistungen möglich, auch kein Ausstellen von Rezepten oder Überweisungen.
per PraxisApp „Patmed“ oder email können Sie diese aber anfordern, wir werden sie dann am Nachmittag bearbeiten und für den Folgetag bereitstellen.
Es vertreten die Praxen Gerd Holstege, Flamersheim, Olaf Holstege, Flamersheim, Fr.Angela Schubert, Stotzheim und Dr.Perzhaku, ebenfalls Stotzheim.
Am Mittwoch, den 21.9., sind wir wieder für sie da.
Danke für Ihr Verständnis
Ihr Dr.Roland Wiese

EMA gibt grünes Licht für Omikron-Booster/Ab 12.9.22 soll der Impfstoff bei uns verimpfbar sein

In der EU dürfen wohl bald auch die für die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe eingesetzt werden. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA empfahl, die entsprechenden Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna zuzulassen.
Zum Bericht der Tagesschau vom 1.9.2022
Laut Kassenärztlicher Vereinigung werden die Omikron-Impfstoffe ab dem 12.9. ausgeliefert und würden in diesem Fall auch von uns ab diesem Tag verimpft.
Wir werden den Impfstoff von Biontech bestellen.
Der Impfstoff ist im Prinzip der gleiche wie zuvor, nur eine kleine Änderung, die an den Subtyp BA 1 angepasst wurde. Dieser wird gegen Omikron vermutlich besser wirken, allerdings weiß man nicht wieviel besser, denn es wurden diesmal keine Studien mit großen Teilnehmerzahlen durchgeführt (in der ersten Zulassungsstudien ca. 20.000 Impflinge), sondern diesmal nur gut 140 Probanden.
Man geht davon aus, dass auch dieser Imfpstoff keinen hohen Schutz gegen Infektionen, aber gegen schwere Krankheit und Tod bieten wird, und dass die Schutzdauer auch diesmal auf einige Monate begrenzt sein wird.
Daher benötigen Personen, die vollständig geimpft sind und nicht zu den Risikokreis gehören, diese Impfung derzeit nicht. Es ist derzeit noch nicht klar, ob für Nicht-Risiko-Personen überhaupt mehr als die bisherigen 3 empfohlen werden.
WDR-Beitrag: Wann sollte ich mich impfen lassen?

Zu den Impfterminen unserer Praxis