Hautkrebsscreening

Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch auf diesen
Vorsorge-Check. Einige Krankenkassen bezahlen die Untersuchung auch unter 35 Jahren,
darunter die AOK (ab 18J), viele Betriebskrankenkassen und die BIG-direkt (kein Mindestalter)
(Stand August 2015).