Eine aktualisierte, nach Postleitzahlen geordnete Liste der Ärzte und Psychotherapeuten finden sie hier
(Bitte beachten sie auch den Unterschied „Psychotherapie für Erwachsene oder Kinder&Jugend“)
In der Zentralen Informationsbörse Psychotherapie (ZIP) werden freie Therapieplätze gemeldet.
Es ist sehr empfehlenswert:
a) sich eine Liste der in Frage kommende Therapeuten zu erstellen und systematisch abzutelefonieren
b) Auf den Anrufbeantworter zu sprechen und alle Ergebnisse zu dokumentieren, denn
c) ab etwa 6 erfolglosen Versuchen mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen zur Einleitung eines Erstattungsverfahrens (bedeutet, dass die Krankenkasse auch die Behandlung bei einem PSychotherapeuten der keine Kassenzulassung hat, also sonst nur Privatpatienten behandeln darf), dieses wird aber leider in den letzten Jahren vermehrt abgelehnt:
Daher sollte man sich zumindest über die Terminservicestellen um einen Termin innerhalb von 4 Wochen für eine psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und auch eine probatorische Sitzung bemühen.
Zitat Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
„Die Terminservicestellen haben bis zu eine Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen – für psychotherapeutische Akutbehandlungen innerhalb von zwei Wochen – zu vermitteln.
Sollten die TSS den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln“