Alles rund um die Patientenverfügung

Eine Beratung zur Patientenverfügung kann vom Arzt nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, ist also ein IGEL-Leistung. Die Gebühr in unserer Praxis beträgt 30€. Die Beratung ist umfassend und dauert im Regelfall eine halbe Stunde. Sie umfasst auch die gemeinsame Erstellung von Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung. Man kann sich auch anhand der unten aufgeführten Quellen selbst informieren und die Dokumente zusammenstellen. Es ist keine notarielle Inanspruchnahme notwendig.

Es ist empfehlenswert, in jedem Fall uns als Hausarzt über das Vorliegen eines solchen Dokumentes zu informieren, und bei uns einscannen zu lassen; das Original sollte zu Hause aufbewahrt werden.

 

-Alles rund um Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung auf der Homepage der NRW-Justizoder der Caritas

– Broschüren „Betreuungsrecht“ und „Patientenverfügung“  sowie  Musterformulare Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung(zusammengefasst in einem Dokument)“ des Bundesjustizministeriums

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (hier können sie Ihre Vollmacht registrieren lassen)