Die elektronische Patientenakte

Ab dem 1.1.2025 soll deutschlandweit die elektronische Patientenakte (EPA) eingeführt werden.

Dies geschieht automatisch, solange Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprechen. Die Krankenkassen sollen die Versicherten über die EPA rechtzeitig ausführlich informieren.

Ansonsten ist Ihre EPA , sobald die Versichertenkarte beim Arzt eingelesen wird, für 90 Tage zum Einsehen und Befüllen zugänglich.

Ärzte sollen ab 2025 alle neuen Dokumente (z.B. Arztbrief, Laborwerte, Notfalldatensatz, Medikamentenplan) neben der bisherigen Aktenführung auch in der EPA  abspeichern.

Ältere Dokumente sind davon nicht betroffen, auf Wunsch des Patienten sind die Krankenkassen dazu verpflichten, die zu digitalisieren (näheres dazu siehe unten*)

Sie sollen Ihre EPA über die App der jeweiligen Krankenkasse auf Ihrem Endgerät verwalten, und ggf. Dokumente auch  sperren können.

hier gibt es weitere Informationen:

Infos zur EPA von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) sowie von der Verbraucherzentrale bzw. als youtube-Video

*Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Unabhängig davon können Ärzte auch eigene Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist. Aber auch die Versicherten können diese Dokumente einstellen, wenn sie die ePA-App ihre Krankenkasse nutzen.Quelle: KBV