Seit kurzem werden kostenpflichtige Digitale Gesundheits-Apps durch das BMG stark gefördert:
Seit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes im Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – vom Arzt verschrieben und von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Voraussetzung dafür ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis.
Derzeit wurden folgende Apps in das Verzeichnis aufgenommen.