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Parkausweise/Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Parken auf ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen ist nur mit dem blauen Parkausweis erlaubt!
Für den blauen Parkausweis benötigt es die Buchstaben „AG“ auf den Behindertenausweis.
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch
den in ganz Deutschland gültigen orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum
Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von
Erleichterungen beim Parken. Für mehr Infos auf den Link klicken.