Hier teile ich mit Ihnen die jüngste Bekanntmachung der Kassenärztliche Vereinigung vom 21.9. zum Thema Coronaimpfung:
„STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe
Darauf haben alle gewartet – nun ist sie da: die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5. Der Beschlussentwurf der STIKO ging gestern in das Stellungnahmeverfahren. Sowohl der BA.1-Impfstoff als auch der erst kürzlich zugelassene BA.4/BA.5-Impfstoff lösen laut STIKO im Vergleich zu den bisherigen mono-valenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varian-ten aus und erzielen ebenfalls gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort.
Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstof-fe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).
Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundim-munisierung oder durchgemachter Infektion:
Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer): alle Personen ab 12 Jahren
Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren
Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
Personen ab 60 Jahren
Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunder-
krankung, inbesondere Immundefizienz
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem
Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STI-KO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vier-ten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berück-sichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen
Kinder und bislang Nicht-Infizierte
Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese
Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durch-gemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitie-ren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung.“
Quelle: KVNO Praxisinformation vom 21.9.2022