Ab dem 11.10.21 tritt eine neue Corona-Testverordnung in Kraft, nach der die bisher kostenlosen Bürgertestungen (Corona-Schnelltests bei symptomfreien Personen) für den Großteil der Menschen über 11 Jahre nicht mehr umsonst sind. D.h. die Praxen können die Tests nicht mehr abrechnen und müssen Sie nun in Rechnung stellen.
Bei verdächtigen Symptomen wird üblicherweise durch Entscheidung des Arztes ein PCR-Test (wird ins Labor geschickt) durchgeführt und ist für den Patienten kostenlos.
In unserer Praxis wird ein Schnelltest 20 € kosten.
Details der Verordnung mit den Ausnahmen könne SIe hier nachlesen.
Ende der kostenlosen Bürgertests ab dem 11.10.
Veröffentlicht in Praxis Wiese.