Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit am 2. und 9. August 2021 Beschlüsse gefasst, um einem bestimmten Personenkreis aus präventiven Gesichtspunkten im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge mit Blick auf einen sicheren Herbst und Winter Auffrischimpfungen anzubieten. In Ergänzung zu diesen Beschlüssen fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit auf Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung für bestimmte Personen- und Altersgruppen folgenden Beschluss:
1. Neben Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen wird den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen
Wunsch ebenfalls eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff– angeboten, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
2. Eine Auffrischimpfung kann darüber hinaus sofort in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams), sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
3. Eine Auffrischimpfung kann zum jetzigen Zeitpunkt nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung wahrgenommen werden durch die die Personengruppe der über 60jährigen, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19 Infektion besteht, ist bereits hinreichend belegt.
4. Das Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts weist die Auffrischimpfungen gesondert aus. Die technischen Anpassungen wurden vorgenommen. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die bis dahin in der Verantwortung der Länder bereits verabreichten Auffrischimpfungen an das DIM nachgemeldet werden.
5. Die technische Umsetzung der Abbildung von Auffrischimpfungen im digitalen Impfnachweis befindet sich in der finalen Phase und wird im Laufe dieser Woche nutzbar sein.
6. Das Paul-Ehrlich-Institut erwartet bei der Co-Administration von inaktivierten
Influenza- und COVID-19-mRNA-Impfstoff (Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlicher Extremität) keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich auch die Ständige Impfkommission mit der Frage, ob eine Influenza- und die COVID-19-mRNA-Impfung einer Person zeitgleich in einem Termin erfolgen kann. Da die Grippeimpfungen im September starten, ist eine zeitnahe Empfehlung der STIKO hierzu erbeten.“
Quelle: Gesundheitsministerkonferenz